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Stadt Bielefeld
Bekanntmachung
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. 9. 2005 die
1. vereinfachte Änderung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes Nr. III/1/01.15.1 »Bürohaus Adenauerplatz« für das Gebiet zwischen Gadderbaumer Straße und Artur-Ladebeck-Straße (Grundstück: Gadderbaumer Straße) - Stadtbezirk Mitte - als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

In der vorstehenden Planskizze ist der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit einer durchgehenden Linie kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die Eintragungen in den Plänen des Bauamtes verbindlich. Die einzelnen Festsetzungen und geänderten Darstellungen gehen aus dem Plan mit Text und Begründung hervor.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Text und Begründung liegt gemäß
§ 3 (2) BauGB vom
5. Oktober bis einschließlich 10. November 2005
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auszulegende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Ort und Dauer der Auslegung des Entwurfes wird hiermit gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen im Bauamt schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Bielefeld, den 20. 9. 2005
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 24.09.2005