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Unglücksfahrer verurteilt

Rügen: 24-Jähriger muss 39 Monate in Haft


Stralsund (dpa). Der Verursacher des schweren Verkehrsunfalls mit vier Toten auf Rügen ist gestern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden. Das Stralsunder Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 24-Jährige am 4. Juni 2005 mit einem riskanten Überholmanöver den Tod von vier 18-Jährigen verschuldet hat.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor drei Jahre und neun Monate Haft für den Unfallfahrer gefordert. »Er hat alles falsch gemacht, was man im Straßenverkehr falsch machen kann«, sagte Staatsanwalt Martin Hallenberger.
Die Verteidigung hatte dagegen geltend gemacht, dass der Angeklagte reumütig und Ersttäter sei, und deshalb eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung beantragt. Die Nebenklage - die Eltern der vier getöteten jungen Leute - hatten die für fahrlässige Tötung mögliche Höchststrafe von fünf Jahren gefordert.

Artikel vom 21.09.2005