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SPD-Spendenstrafe rechtens

767 000 Euro an den Bundestag - Auch Berliner CDU zahlt

Berlin (dpa). Die Bundes-SPD muss nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu Recht eine Strafe von mehr als 760 000 Euro an den Bundestag zahlen.

Die Wuppertaler SPD habe 1999 die Großspende eines Bauunternehmers von 500 000 Mark (255 646 Euro) rechtswidrig erlangt und gegen das Parteiengesetz verstoßen, urteilte das Gericht gestern und wies damit eine Klage der SPD ab. Mit dem Geld sollte der Kommunalwahlkampf des damaligen Wuppertaler Oberbürgermeisters Hans Kremendahl im »Bundesligaformat« finanziert werden. Die Gelder wurden im Rechenschaftsbericht der Bundespartei für das Jahr 1999 nicht ordnungsgemäß deklariert.
Die von Bundestagspäsident Wolfgang Thierse verhängte Strafe gegen die SPD sei die bislang größte Sanktion wegen unzulässiger Spenden, sagte dessen Anwalt Christian Kirchberg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls zugelassen.
In einem anderen Fall muss die Berliner Landes-CDU für nicht verbuchte Spenden an den damaligen Fraktionschef Klaus Landowsky etwa 23 000 Euro Strafe zahlen. Die Bundes-CDU zog gestern vor dem Berliner Verwaltungsgericht eine Klage gegen einen entsprechenden Strafbescheid des Bundestagspräsidenten zurück. Die CDU hatte argumentiert, die zulässige Frist für die Verhängung der Strafen sei im Jahr 2005 überschritten worden.
Das Gericht hatte zuvor deutlich gemacht, dass die Klage wenig Erfolgsaussichten habe.
Landowsky hatte 1995 die Spenden zweier Immobilienmanager von jeweils 20 000 Mark angenommen. Zusammen mit einer dritten Spende wurde die Summe überschritten, ab der damals Parteispenden öffentlich gemacht werden mussten. Dies war nicht geschehen. Die Wuppertaler SPD durfte nach Ansicht des Gerichts die von dem Unternehmer veranlassten Zahlungen in mehreren Raten nicht annehmen, weil die eigentlichen Spender zum Zeitpunkt der Annahme nicht feststanden.
Der Bauunternehmer wollte das Geld zunächst nur »vorstrecken«. Weil er bei den Spenden nicht selbst mit der Gesamtsumme genannt werden wollte, habe er andere Spendernamen gesucht. Er versprach sich laut Gericht von einer weiteren Amtsführung Kremdendahls »Planungssicherheit« und eine investorenfreundliche Politik.
Mit den Spenden wurde der gesamte Wahlkampf des SPD-Unterbezirks finanziert. Thierses Anwalt Kirchberg sagte, es sprenge alle Maßstäbe, wenn ein Unternehmen einen gesamten Kommunalwahlkampf finanziere. Der Wähler habe Anspruch, zeitnah zu erfahren, wer als Spender hinter einer Partei steht. SPD-Anwalt Matthias Lang argumentierte dagegen, die Spende sei zulässig und nicht anonym gewesen.
Richter Alexander Wichmann sagte, laut Parteiengesetz sei strikte Transparenz geboten. »Ansonsten sind Tor und Tor für Abweichungen offen.« Laut Parteiengesetz muss die Bundes-SPD mit 767 000 Euro den dreifachen Spendenbetrag als Sanktion zahlen.

Artikel vom 21.09.2005