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Versuchter Mord: Elf Jahre
Haft für den Angeklagten

Aus Eifersucht der Ex-Freundin Kehle durchgeschnitten

Von Jens Heinze
Bielefeld (WB). Urteil im so genannten Cuttermesser-Prozess: Wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Freundin ist gestern Peter B. (51) vom Bielefelder Schwurgericht zu elf Jahren Haft verurteilt worden.

Wie zu Prozessauftakt am 2. September berichtet, war die unfassbare Bluttat an der Mutter (26) einer dreijährigen Tochter das traurige Ende einer Beziehung, die im Januar dieses Jahres im Internet begonnen hatte. Etwa acht Wochen, nachdem sich der Angeklagte aus Hamburg und das spätere Opfer aus der Windflöte in einem so genannten Chatroom kennen gelernt hatten, schnitt Peter B. am 16. März 2005 der jungen Frau in ihrer Wohnung mit einem Cuttermesser die Kehle durch.
Das Motiv dafür: Eifersucht. Der 51-Jährige konnte offenbar nicht verwinden, dass ihn die junge Mutter nach kurzer Beziehung wieder verlassen hatte, um sich einem neuen Mann, auf den sie ebenfalls im Internet gestoßen war, zuzuwenden. Denn im realen Leben hatten sich die großspurigen Versprechen des Angeklagten, die er per Computer abgegeben hatte, als »Luftblasen« erwiesen: Peter B. war weder 35 Jahre jung noch hatte der Hamburger namhaftes Geldvermögen.
Genau das Gegenteil war der Fall. Der 51-jährige Peter B. aus der Hansestadt an der Elbe ist unter anderem wegen Betrügereien mit Scheck- und Kreditkarten 14 Mal vorbestraft, saß mehr als acht Jahre lang in Gefängnissen und blickt auf drei gescheiterte Ehen mit zwei Kindern zurück.
Nachdem die junge Frau aus der Windflöte am 14. März dieses Jahres den Hamburger endlich aus ihrer Wohnung geworfen hatte, stand Peter B. nur zwei Tage später wieder vor der Tür der 26-Jährigen. Unter dem Vorwand, ihr Ersatz für ihren Computer zu bringen, den er der Mutter »kaputtrepariert« hatte, verschaffte sich Peter B. erneut Zutritt zur Wohnung. Während der neue Lebensgefährte der 26-Jährigen und ihre dreijährige Tochter nebenan im Wohnzimmer warteten, kam es in der Küche dann an diesem 16. März 2005 kurz vor 11 Uhr zur unfassbaren Attacke: Als die Frau dem ungebetenen Besucher den Rücken zuwandte, um ihre Zigarette im Aschenbecher abzustreifen, fiel Peter B. plötzlich die 26-Jährige von hinten an und zog ihr das Cuttermesser durch die Kehle - die Luftröhre und zwei Halsvenen wurden durchtrennt. Der durch die Kampfgeräusche alarmierte neue Freund riss Peter B. schließlich zurück. Der 51-Jährige flüchtete zunächst, wurde jedoch wenig später von der Polizei gefasst. Ärzte der Städtischen Klinik Mitte retteten bei einer Notoperation das Leben der jungen Mutter.
Gestern, beim zweiten Prozesstag vor dem Schwurgericht, hatte der stellvertretende ärztliche Direktor der forensischen Klinik Eickelborn dem Angeklagten die volle Schuldfähigkeit attestiert. Mit dem Urteil von elf Jahren entsprach das Schwurgericht exakt dem Antrag von Staatsanwalt Klaus Metzler. »Sie haben eine brutale, grausame Tat an einer jungen Frau begangen«, hielt Vorsitzende Richterin Jutta Albert dem Angeklagten vor. Denn das Opfer wird sein Leben lang an der Attacke zu leiden haben: Große Narben am Hals erinnern die 26-Jährige, die nie wieder richtig sprechen kann, jeden Tag daran.

Artikel vom 20.09.2005