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Stefan Raab muss Strafe zahlen


München (dpa). Stefan Raab ist am Freitag vom Münchner Amtsgericht wegen Beleidigung und Verletzung des Kunst- Urhebergesetzes zu einer Geldstrafe von 150 000 Euro verurteilt worden. Raab hatte am 6. September 2004 in der ProSieben-Sendung »TV Total« die Aufnahme einer jungen Mutter mit der Schultüte ihrer Tochter im Arm mit den Worten kommentiert: »Unfassbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser«.

Artikel vom 17.09.2005