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Stadt Bielefeld
Bekanntmachung
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. 9. 2005 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. III/3/82.01 »SB-Möbelmärkte und Möbellager Herforder Straße/Wallbrede« für das Gebiet nördlich der Herforder Straße, östlich der Flurstücke 956 und 1039, südlich der Straße Wallbrede und westlich der Flurstücke 961 und 969 - Stadtbezirk Mitte - und die 186. Änderung des Flächennutzungsplanes »Verlagerung eines Möbelmarktes und Möbellagers an der Herforder Straße« im Parallelverfahren gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) als Entwürfe zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

In der vorstehenden Planskizze ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer durchgehenden Linie kenntlich gemacht. Der Bereich der Flächennutzungsplan-Änderung liegt innerhalb des Bebauungsplangebietes. Für die genauen Grenzen sind die Eintragungen in den Plänen des Bauamtes verbindlich. Die einzelnen Festsetzungen und geänderten Darstellungen gehen aus den Plänen mit Text und Begründungen hervor.
Die Entwürfe der Bauleitpläne mit Text und Begründungen liegen gemäß § 3 (2) BauGB vom
30. September bis einschließlich 31. Oktober 2005
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auszulegende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.
Ort und Dauer der Auslegung der Entwürfe werden hiermit gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen im Bauamt schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Bielefeld, den 14. 9. 2005
gez. Unterschrift
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 17.09.2005