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DaimlerChrysler-Erfolg vor Gericht

EU-Bußgeld für den Autobauer auf 9,8 Millionen Euro herabgesetzt


Luxemburg (dpa). Schwere Schlappe für die EU-Kommission: DaimlerChrysler muss nur 9,8 Millionen Euro EU-Bußgeld wegen Behinderung von Autoverkäufen zahlen. Das EU-Gericht Erster Instanz kippte gestern in Luxemburg den Großteil des EU-Bußgelds von 71,83 Millionen Euro. Entgegen der Behauptung der EU- Wettbewerbshüter behinderte der Autoriese günstige Parallelimporte von Mercedes-Pkw in Deutschland und Spanien nicht in illegaler Weise. Dagegen bestätigte das Gericht den Vorwurf der EU-Kommission, dass der Konzern in Belgien in ungerechtfertigter Weise mit Absprachen gegen angebliche Preisschleuderei mit Mercedes-Autos vorging.
Ein Sprecher des Autokonzerns sagte: »Wir sehen uns voll bestätigt, dass es in der deutschen Mercedes-Benz-Vertriebsorganisation keine Wettbewerbsbehinderungen gab.« Es werde geprüft, ob wegen des Restbußgelds Rechtsmittel eingelegt werden. Der Konzern hatte beim EU-Gericht gegen die Kommissionsentscheidung von 2001 geklagt.
Die Kommission will die Entscheidung des zweithöchsten EU-Gerichts gründlich untersuchen. Es sei noch nicht entschieden, ob Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werde, sagte ein Sprecher.
Das EU-Gericht Erster Instanz hatte bereits Ende 2003 ein Bußgeld gegen VW wegen Marktabschottung für ein Automodell in Deutschland von 31 Millionen Euro gekippt. Dagegen hatte der EuGH vor zwei Jahren eine weitere EU-Strafe gegen VW von 90 Millionen Euro bestätigt.

Artikel vom 16.09.2005