16.09.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Auch der Papst
darf wählen


Rom (WB). Papst Benedikt XVI. darf bei der Bundestagswahl am Sonntag mitstimmen. Trotz seines Amtes an der Spitze der katholischen Kirche ist er weiterhin Deutscher im Sinne des Grundgesetzes, berichtet der WDR. Auch verfüge der Papst über einen Wohnsitz in Deutschland in der Gemeinde Pentling bei Regenburg in Bayern. Seit 1987, als Joseph Ratzinger noch Präfekt der Glaubenskongregation war, ist er dort Ehrenbürger. Die Gemeindeverwaltung habe an diese Adresse auch eine Wahlbenachrichtigung gesandt. Ein Mitarbeiter der apostolischen Nuntiatur, der »Botschaft« des Vatikan in Deutschland sagte jedoch, der Papst werde sein Wahlrecht nicht ausüben. Das Amt des Papstes sei übernational ausgelegt. Deshalb werde Benedikt XVI. weder wählen noch eine Wahlempfehlung aussprechen.

Artikel vom 16.09.2005