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Wählen auch ohne Benachrichtigung


Wiesbaden (dpa). Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat, kann dennoch am 18. September den Bundestag mitwählen. Voraussetzung sei, dass er im Wählerverzeichnis seines Wahlbezirks eingetragen ist, berichtete der Bundeswahlleiter in Wiesbaden. Das für den Wahlberechtigten jeweils zuständige Wahllokal teilt die Gemeindebehörde auf Nachfrage gerne mit. Im Wahllokal muss sich der Wahlberechtigte dann auf Verlangen des Wahlvorstandes mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Artikel vom 16.09.2005