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Gericht heizt E.ON Hanse ein

Noch 16 Klagen in Paderborn

Hamburg/Paderborn (dpa/WB/ef). Im Verfahren um die bundesweit erste Sammelklage von Verbrauchern gegen rasant gestiegene Gaspreise zeichnet sich ab, dass der Versorger E.ON Hanse seine Kalkulation offen legen muss. Der Fall der Paderborner »Gaspreisverweigerer« wird im März 2006 vor Gericht verhandelt.
Verbraucher wehren sich gegen die ihrer Ansicht nach zu hohen Gas-Rechnungen. Foto: dpa
Nur durch eine Offenlegung der Kalkulation könne das Gericht überprüfen, ob die Preiserhöhungen von E.ON Hanse vom Oktober 2004 sowie vom Februar und August dieses Jahres angemessen seien, sagte die Vorsitzende Richterin am Hamburger Landgericht gestern nach dem ersten Verhandlungstag. Das Gericht folgte in weiten Teilen den Argumenten der 54 E.ON-Kunden, die mit Unterstützung der Hamburger Verbraucherzentrale eine Sammelklage eingereicht hatten. Danach haben die Verbraucher einen Anspruch darauf, die »Billigkeit« - so der juristische Fachausdruck - der Preiserhöhungen überprüfen zu lassen. Damit ist allerdings noch keine Vorentscheidung darüber getroffen, ob die Preise von E.ON Hanse im juristischen Sinne korrekt sind.
Sprecher der Verbraucherzentrale begrüßten den Verlauf der Verhandlung. Dagegen sagte eine E.ON-Hanse-Sprecherin, bislang gebe es weder Gewinner noch Verlierer. Das Unternehmen werde mit einem weiteren Schriftsatz auf die Ausführungen der Richterin reagieren.
Die beim Landgericht Dortmund anhängige Klage des Paderborner Energieversorgers E.ON Westfalen-Weser gegen Gaspreis-Boykotteure soll am 16. März öffentlich verhandelt werden. Dies teilte Rechtsanwalt Reinhard Weeg aus Rheda-Wiedenbrück gestern mit. E.ON hatte ursprünglich gegen 23 Gaskunden eine Sammelklage eingereicht. Im März geht es nun noch um 16 Beklagte, die seit einer Erhöhung der Gaspreise zum 1. Oktober 2004 aus Protest ihre Rechnungen nicht mehr vollständig oder gar nicht bezahlen. Zwei Beklagte hätten sich inzwischen entschieden, ihre Rechnungen doch zu begleichen, sagte Anwalt Weeg. Die übrigen fünf Beklagten würden ein Versäumnisunrteil erhalten. Sie hatten sich nicht, wie es notwendig war, anwaltlich vertreten lassen.

Artikel vom 16.09.2005