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Gemeinden haften selten


Zunehmend machen sich auf den Straßen Frostaufbrüche und Schlaglöcher bemerkbar. Um Fahrzeugschäden zu vermeiden, sollte deshalb besonders vorsichtig und mit gedrosseltem Tempo gefahren werden. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Städte und Gemeinden können oft nur die gröbsten Straßenschäden beseitigt werden. Überdies tragen die Gemeinden der Verkehrssicherungspflicht schon Rechnung, wenn sie bei schadhaften Straßenabschnitten auf Frostaufbrüche hinweisen und Tempolimits anordnen. Allerdings müssen Bund und Gemeinden Kontrollfahrten durchführen und die gröbsten Schäden beheben, wenn deutliche Frostaufbrüche sichtbar werden.

Artikel vom 05.11.2005