Karlsruhe (Reuters). Das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl kann wie geplant am Sonntagabend und damit vor der Nachwahl am 2. Oktober im Dresdner Wahlkreis I ermittelt und veröffentlicht werden. Das hat gestern das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit die Klage einer Direktkandidatin abgewiesen. Erst nach einer Wahl könne deren Rechtmäßigkeit in einem Verfahren überprüft werden, heißt es in dem Beschluss der Verfassungsrichter. Vor der Wahl gebe es dazu keine Möglichkeit.