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Lagat-Klage: EPO-Test auf Prüfstand


Köln(dpa). Der Leichtathletik-Weltverband IAAF sieht der Schadensersatzklage des fälschlicherweise unter Blutdoping-Verdachts geratenen Langstreckenläufers Bernard Lagat ohne Sorgen entgegen. »Ich bin mir sicher wie sonst in keinem anderen Fall, dass wir nicht eine Nuance Schuld tragen«, erklärte IAAF-Vizepräsident Helmut Digel. Der von dem Olympia-Zweiten über 1500 Meter angestrengte Prozess beginnt am 2. November vor dem Landgericht in Köln. Allerdings könnte das Verfahren zum Präzedenzfall werden und die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Nachweisverfahrens des Blutdopingmittels Erythropoetin (EPO) ins Wanken bringen.
Lagat, der in Kenia geboren wurde und heute Staatsbürger der USA ist, fordert von der IAAF 500 000 Dollar Schadensersatz. Er war bei einem unangemeldeten Trainingstest am 8. August 2003 in Tübingen auf EPO getestet worden. Die im Kölner Labor analysierte A-Probe erwies sich als positiv, das am 29. September festgestellte Ergebnis der B-Analyse fiel jedoch negativ aus. Daraufhin hob die IAAF das Startverbot am 1. Oktober auf. Nun macht Lagat vor Gericht den Einnahmeausfall durch entgangene Starts - darunter die Weltmeisterschaft 2003 in Paris - während der Suspendierung geltend.

Artikel vom 15.09.2005