Koblenz (dpa). Einem Patienten steht Schmerzensgeld zu, wenn wegen eines Behandlungsfehlers eine zweite Operation erforderlich ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Die Klägerin hatte der Entnahme von Gewebe ihrer Brust zugestimmt, nachdem bei einer Routinekontrolle der Verdacht einer möglichen Krebserkrankung aufgekommen war. Der operierende Arzt verfehlte allerdings das verdächtige Gewebe, so dass später ein zweiter Eingriff erforderlich wurde. Az.: 5 U 667/03