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Ebay stoppt Gebote auf Wahlstimme

Verkauf ist strafbar

Berlin (WB). Kurz vor der Bundestagswahl hat offenbar eine Reihe von Ebay-Mitgliedern versucht, die eigene Stimme zu versteigern.
Wie Spiegel-Online berichtet, sind solche Angebote eine riskante Angelegenheit. Der Kauf oder Verkauf von Wahlstimmen kann in Deutschland nach Paragraph 108b des Strafgesetzbuches mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
»Ich weiß nicht, was ich wählen soll, sind doch eh alles Betrüger«, soll nach dem Internet-Bericht ein »Ebayer« mit dem Pseudonym »soraya2swala« geschrieben haben, bevor das Angebot gelöscht wurde. Weiter hieß es, »also verkaufe ich meine Stimme an den Höchstbietenden«.
Der Verkauf von Wählerstimmen im Internet soll kein neues Phänomen sein. Man habe »eine Handvoll« derartiger Auktionen gelöscht, bestätigte Ebay-Sprecher Nerses Chopurian den Bericht von Spiegel-Online. Man versuche aktiv, die illegalen Angebote zu stoppen.
Ein »mistermarius« versuchte sein getarntes Ansinnen unter dem Motto »Jede Stimme zählt« zur Versteigerung anzubieten. Er bat um »Rat von einem 100prozentig überzeugten Menschen, dem ich vertrauen könnte«. Weiter heißt es in der verdächtigen Artikelbeschreibung: »Als Wahlberechtigter kann ich mich überhaupt nicht entscheiden, welcher Partei ich meine Stimme geben sollte«. Der Anbieter schreibt, er würde dem Gewinner dieser Auktion für einen »wertvollen« Rat dankbar sein. Dann wird er eindeutig: Er wolle sich mit einem Erinnerungsfoto (Stimmzettel mit Kreuz an entsprechender Stelle) revanchieren.
Das Verhökern von Wählerstimmen sei vor drei Jahren sogar demonstartiv betrieben worden, erinnerte Spiegel-Online gestern an eine Satire-A(u)ktion. Auf der längst gelöschten Seite cashvote.com sollten Deutsche ihre Stimme für zehn Euro verkaufen. Gleichzeitig wurde Parteien ein Paket von zum Beispiel 10 000 Zweitstimmen für »nur 59 900 Euro« angeboten.

Artikel vom 13.09.2005