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Fütterungsverbot für Tiere im Park

Einschleppen der Vogelgrippe soll verhindert werden - Jäger gefordert


Bielefeld (WB). Im Heimattierpark Olderdissen gilt ab Donnerstag, 15. September, ein generelles Freiland-Fütterungsverbot. Dies bedeutet, dass es vorübergehend auch kein Wildfutter über die Automaten gibt. Darüber hinaus gilt ein allgemeines Fütterungsverbot des Nutzgeflügels (Hühner, Perlhühner, Puten, Enten und Gänse) im Freien. Die Besucher des Tierparks sind aufgefordert, Enten und andere Wasservögel bis auf Weiteres nicht zu füttern.
Aus Sorge davor, dass möglicherweise durch rastende Zugvögel während des Vogelzuges der Vogelgrippe-Virus eingeschleppt wird, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Eilverordnung erlassen. So werden Jäger aufgefordert, nach dem Erlegen von Enten und Gänsen zu Untersuchungszwecken Proben zu entnehmen. Das Veterinäramt der Stadt Bielefeld bittet besonders die an der jährlichen Bestandsreduzierung der Enten am Obersee beteiligten Jäger um Mitwirkung bei der Probenentnahme. Ein gehäuftes Auftreten von krankem oder verendetem wildlebendem Geflügel soll unverzüglich gemeldet werden. Tot aufgefundene, untersuchungsfähige Gänse und Enten sind an das zuständige Veterinäramt weiterzugeben.
Landwirte und Hobbygeflügelhalter mit mehr als 100 Stück Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen halten, dürfen die Auslaufhaltung weiterhin nur betreiben, wenn sie die Tiere auf eigene Kosten serologisch auf die Influenza-A-Virus-Subtypen H5 und H7 untersuchen lassen. Das Veterinäramt empfiehlt die Aufstallung des Geflügels als sichere und kostengünstige Alternative zum Schutz vor einer Ansteckung durch Wildvögel.

Artikel vom 14.09.2005