13.09.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Kind muss auch für
Rabenvater zahlen


Lüneburg (dpa). Ein Kind muss auch dann die Beerdigung des Vaters bezahlen, wenn dieser nach der Geburt verschwunden ist und sich nie um sein Kind gekümmert hat. Das hat das OVG Lüneburg entschieden. Nur bei einer Straftat des Vaters gegen das Kind entfalle die Verpflichtung.

Artikel vom 13.09.2005