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Bar im Tresor: So bleibt privates Geld den Behörden verborgen. Alle Kontoverbindungen hingegen sind seit dem 1. April abrufbar.

Konto-Fahndung massiv ausgeweitet

Hintergrund: Was das neue Gesetz erlaubt


Bis zum 31. März 2005 konnte das Bundesamt für Finanzdienstleistungen (Kürzel BaFin) spezielle Fahndungsdaten ausschließlich für die Terror- und Schwer- Kriminalitätsbekämpfung im Wege der Amtshilfe bei folgenden Behörden abfragen bzw. selbst ermittelte Daten mit dortigen abgleichen:
Staatsanwaltschaften, Polizei, Zollfahndung, Bundesgrenzschutz, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit Geldwäsche-Kriminalität, Finanzämter in Fällen von Straf- und Bußgeldangelegenheiten sowie Steuervergehen.
Das sogenannte »Gesetz zur Förderung von Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit« vom 1. April 2005 erweitert die Zugriffsmöglichkeiten der Finanzbehörden nun aber sogar schon auf das bloße Besteuerungsverfahren, und zwar ohne dass irgendein Verdacht auf eine Straftat vorliegt.
Und jetzt können auch diverse Sozialbehörden jederzeit ohne Gerichtsbeschluss, also nach ihrem Belieben, völlig unbemerkt Kontoabrufe in beliebiger Zahl tätigen - gleichgültig, ob es sich um Sozialhilfe- oder Sozialversicherungsleistungen, Wohnraumförderung oder Wohngeldangelegenheiten, Ausbildungsbeihilfen, Erziehungsgeld oder Leistungen zur Unterhaltssicherung handelt. (RD)

Artikel vom 12.09.2005