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Stadt Bielefeld
Bekanntmachung
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. 9. 2005 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/4/50.00 Teilplan A für das Gebiet zwischen Otto-Brenner-Straße, Stadtbahntrasse (Linie 3), Schweriner Straße und Detmolder Straße - Stadtbezirk Stieghorst - und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. III/4/23.00 für das Gebiet der Neuaufstellung als Entwürfe gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

In der vorstehenden Planskizze ist der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. III/4/50.00 Teilplan A durch eine durchgehende Linie kenntlich gemacht, gleichzeitig wird dadurch der aufzuhebende Bereich des Bebauungsplanes Nr. III/4/23.00 gekennzeichnet. Für die genauen Grenzen sind die Eintragungen in den Plänen des Bauamtes verbindlich. Die einzelnen Festsetzungen gehen aus den Bebauungsplänen mit Text und Begründung hervor.
Die Entwürfe der Bebauungspläne mit Text und Begründung liegen gemäß § 3 (2) BauGB vom
23. September bis einschließlich 24. Oktober 2005
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Nachrichtlich liegen die Pläne in der Bezirksamtsnebenstelle Hillegossen, Detmolder Straße 617, 33699 Bielefeld, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr) aus.
Ort und Dauer der Auslegung der Entwürfe werden hiermit öffentlich gemäß §§ 2 (1), 3 (2) BauGB bekannt gemacht. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht durchzuführen.
Während der Offenlegungszeit können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen des Bebauungsplanes im Bauamt schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Bielefeld, 7. 9. 2005
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 10.09.2005