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Vier Augen sehen mehr als zwei

Kontrolle ist besser: Unabhängiger Gutachter erkennt Baumängel im Ansatz

Gütekennzeichen, Siegel, Zertifikate - auch wenn Bauprodukte qualitätsüberwacht hergestellt werden, können auf der Baustelle entscheidende Fehler gemacht werden.
Eigenleistung sollte an Konstruktionen, die für Funktionssicherheit, Wärmeschutz, Standsicherheit, Brand- und Erschütterungsschutz erforderlich sind, tabu sein.
Der Bauherr als Laie ist normalerweise nicht in der Lage zu prüfen, ob die Handwerker ordnungsgemäß gearbeitet haben. Und nicht alle Baufirmen sind an einer Qualitätsüberwachung interessiert. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist aber muss der Bauherr Reparaturen selbst bezahlen - und das kann sehr teuer werden.
Um Fehler zu verhindern, sollte der Fortgang des Baugeschehens sorgfältig kontrolliert werden. Wichtigster Partner ist zweifellos der Architekt. Eine seiner Aufgaben besteht darin, die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten zu überwachen. Aus diesem Grund haftet der Architekt auch für Mängel, die er hätte erkennen müssen.
Eine andere Möglichkeit: professionelle Unterstützung von außen holen. Unabhängige Sachverständige bieten eine Baubegleitung an, erkennen Mängel bereits im Ansatz, überwachen den gesamten Bau oder nur einzelne Bauphasen. Wichtig: Die Bauüberwachung sollte nie nur einem an der Herstellung des Gebäudes beteiligten Bauleiter überlassen werden.
Der Bauherr kann aber auch selbst aktiv werden und etwa Rohbaumaße und eingebaute Materialien kontrollieren, die Baubeschreibung mit den ausgeführten Details vergleichen sowie den Fortgang des Bauwerks mit der Kamera festhalten. Ein Bautagebuch hilft später, die Reihenfolge von Arbeiten und Entscheidungen besser nachvollziehen zu können.
Nach Fertigstellung des Hauses erfolgt eine Bauabnahme. Architekt oder Gutachter sorgen bei eventuellen Mängeln für Nachbesserung und vertreten die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn gegenüber den Handwerkern. Bei der Abnahme ist ein Mängelprotokoll aufzunehmen, das alles auflistet, was der Bauherr zu beanstanden hat. Auch eine Frist für die Beseitigung der Mängel sowie Beginn und Ende der Gewährleistung sind in diesem Dokument zu vermerken. Falls es zu Unstimmigkeiten kommt, können verschiedene Vermittlungsstellen angerufen werden. Für Streitigkeiten zwischen dem Bauherrn und dem Architekt gibt es Schlichtungsausschüsse bei den Architektenkammern der einzelnen Bundesländer. Beim Streit mit dem Handwerker kann die Vermittlungsstelle der zuständigen Handwerkskammer eingeschaltet werden.
Auf die Bauabnahme sollte der Bauherr gut vorbereitet sein und alle genehmigten Baupläne sowie die Baubeschreibung zur Hand haben. Zollstock sowie ein Spannungsmesser sind unabdingbare Hilfsmittel für die Kontrolle der Raummaße.

Artikel vom 01.10.2005