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Partei gründen
kann jeder


Bielefeld (WB/rb). Für die Gründung einer politischen Partei ist eine Versammlung notwendig. Zu dieser müssen die Parteigründer öffentlich einladen.
Das Parteiengesetz sagt nichts über eine Mindestanzahl der Anwesenden. Während der Versammlung beschließen die Teilnehmer ein Programm und eine Satzung. Außerdem wird ein Vorstand gewählt - dessen Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Gründungsversammlung muss in einem ordentlichen Protokoll festgehalten werden, der neue Parteivorstand reicht anschließend Satzung und Programm beim Bundeswahlleiter ein. Im Grundgesetz, Artikel 21 (1), heißt es unter anderem: »Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei.«

Artikel vom 09.09.2005