09.09.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Wahl-ABC
Was bedeutet »qualifizierte Mehrheit«? Und wie kommt es zu einer Kandidatur? Solche und andere Begriffe erläutert das Wahl-ABC, das heute mit den Buchstaben X, Y und Z endet.

X wie der »Fall X«: Jeder Wahlberechtigte kann die Bundestagswahl etwa wegen Verfahrensfehlern anfechten. Der Einspruch wird zunächst vom Wahlprüfungsausschuss des Bundestages geprüft, der eine Empfehlung an das Parlament gibt. Möglich ist danach eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. 1994 lag dem Wahlprüfungsausschuss der Rekord von 101 Einsprüchen vor. Alle wurden abgelehnt. Seit 1949 war bei Bundestagswahlen noch keine Anfechtung erfolgreich. In Hamburg trat allerdings der »Fall X« ein, als das Landesverfassungsgericht 1993 die Wahl von 1991 annullierte und Neuwahlen anordnete.

Y wie Youngster: Die Grüne Anna Lührmann aus Hessen war 2002 mit 19 Jahren die jüngste Bundestagsabgeordnete aller Zeiten. In der Altersrangliste folgten Jens Spahn (22/CDU), Dorothee Mantel (24/CSU) und Kristina Köhler (25/CDU).

Z wie Zweitstimme: Die Zweitstimme ist bei der Bundestagswahl keineswegs zweitrangig. Mit dieser Stimme entscheiden sich die Wähler für die Landesliste einer Partei und bestimmen damit über die Zusammensetzung des künftigen Bundestages. Mit der Erststimme können sie zwar bestimmen, welcher Kandidat ihres Wahlkreises direkt in das Parlament gewählt wird. Entscheidend für die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist jedoch die Zweitstimme. Manche Wähler splitten ihre Stimmen, zum Beispiel um eine gewünschte Koalition zu stützen.

Artikel vom 09.09.2005