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»Nachschlag« zum Ferienjobverdienst


Düsseldorf (dpa). Schüler und Studenten mit Ferienjobs sollten sich eine Lohnsteuerkarte geben lassen. Darauf hat der Bund der Steuerzahler hingewiesen. So könnten die vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohn- und Kirchensteuern zum Jahresende per Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.

Artikel vom 09.09.2005