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Türck ist freigesprochen

Gerichts-Entscheidung »aus Mangel an Beweisen«

TV-Moderator Andreas Türck freut sich mit seiner Anwältin Susanne Wagner über den Freispruch.

Frankfurt (dpa). Der Fernsehmoderator Andreas Türck ist aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Frankfurter Landgericht sah es in seinem gestern gefällten Urteil nicht als zweifelsfrei erwiesen an, dass der 36-Jährige vor drei Jahren eine Bankangestellte zum Oralsex gezwungen habe. Türck entging nach zehn Verhandlungstagen auch einer Verurteilung wegen Körperverletzung. Die Entscheidung sei nach dem Grundsatz »im Zweifel für den Angeklagten« gefällt worden, sagte die Vorsitzende Richterin Bärbel Stock.
Die 27. Strafkammer folgte mit dem Urteil den Anträgen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft. Türck hatte stets seine Unschuld beteuert und bei der Polizei ausgesagt, dass die Frau mit dem nächtlichen Sex auf einer Frankfurter Main-Brücke einverstanden gewesen sei. Zwei Gutachter hatten die Glaubwürdigkeit der 29 Jahre alten Zeugin und Nebenklägerin bezweifelt.
Wie bereits die Staatsanwaltschaft stützte auch das Gericht seine Entscheidung auf die Expertise des Berliner Psychologie-Professors Max Steller. Er war zu dem Schluss gekommen, dass das vermeintliche Opfer wahrscheinlich einen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr nachträglich als Gewalt empfunden habe. Steller hatte auch eine willentliche Falschaussage der Frau nicht ausgeschlossen. Dieser Einschätzung schlossen sich aber weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht an.
Das vermeintliche Opfer hatte Türck nicht selbst angezeigt. Das Ermittlungsverfahren war ins Rollen gekommen, weil die zum Tatzeitpunkt angetrunkene Frau einem befreundeten Drogen-Dealer die angebliche Vergewaltigung am Telefon schilderte. Die Polizei hatte dieses Gespräch mitgeschnitten, aber auf Geheiß der Staatsanwaltschaft erst später mit den Ermittlungen wegen des Sexualdelikts begonnen.

Artikel vom 09.09.2005