Borken (dpa). Viele der derzeit vermehrt auf Straßen und Gehwegen anzutreffenden Elektro-Roller (E-Scooter) sind nicht für den Verkehr zugelassen. Darauf hat die Polizei in Borken gestern hingewiesen. Miniroller mit einer Geschwindigkeit von mehr sechs Stundenkilometern dürften nur mit Betriebserlaubnis, Versicherung und bei schnelleren Fahrzeugen nur mit Führerschein im öffentlichen Verkehr gefahren werden. »Bei diesen »Fun-Fahrzeugen« handelt es sich eben nicht - wie viele glauben - um Spielzeuge«, sagte Polizeisprecher Frank Rentmeister. Im Kreisgebiet seien die Miniroller zuletzt verstärkt aufgefallen - »darunter Kinder auf dem Schulweg«. Nach den Erfahrungen der Polizei überschreiten die meisten im Handel angebotenen Elektro- Roller die Grenze von sechs Stundenkilometern deutlich.