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Kinder müssen
im Bus stehen


Verden (dpa). Kinder haben im Schulbus keinen Rechtsanspruch auf einen Sitzplatz und können auch stehend befördert werden. Das hat das Landgericht Verden (Niedersachsen) gestern entschieden und damit die Klage einer neunjährigen Grundschülerin auf Schmerzensgeld abgewiesen. Das Mädchen war im Dezember vergangenen Jahres bei einer Vollbremsung im Schulbus gestürzt und hatte sich Prellungen sowie Verletzungen am Mund und an den Zähnen zugezogen. Die Schülerin musste im Gang stehen, da es keinen freien Sitzplatz gab.
Das Gericht entschied, dass ein Anspruch auf eine Sitzplatzgarantie nicht zu gewährleisten sei. Der Schulbus mit 45 Sitz- und 46 Stehplätzen sei amtlich zugelassen gewesen. Az: 7 O 167/05

Artikel vom 08.09.2005