08.09.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Mensch oder
Technik versagte

Ursache des Unglücks von Sölden

Sölden/München (dpa). Zwei Tage nach dem Seilbahnunglück in Tirol hat die Polizei gestern die erste Phase der Untersuchungen am Unglücksort abgeschlossen.
An einem solchen Haken war der Betonkübel unter dem Hubschrauber befestigt. Foto: Reuters

Der Pilot des Unglückshubschraubers von Sölden hat gestern bei Vernehmungen erneut versichert, den Haken für den Betonkübel während des Fluges nicht gelöst zu haben. Der 35-Jährige, dessen Maschine am Tiroler Gletschergebiet am Montag den Kübel verlor und damit das Seilbahnunglück mit neun Toten auslöste, geht es nach Aussagen eines Kollegen sehr schlecht. »Er ist total fertig«, sagte der 49-Jährige bei einer Pressekonferenz der Helikopterfirma Knaus in Karres bei Imst. Er glaube nicht an einen Fehler seines jüngeren Kollegen, sondern an einen Defekt in der Elektronik. Es sei unwahrscheinlich, dass der 35-Jährige den elektrischen Auslöser für die Öffnung des Transporthakens aus Versehen betätigt habe. Nach ersten Untersuchungen war der Haken, mit dem der Betonkübel am Seil gehalten wurde, offen, aber unbeschädigt.
Der beteiligte Hubschrauber, der Betonkübel sowie die Hängevorrichtung und die gesicherten Spuren sollen nun nach Innsbruck gebracht werden. Als nächsten Schritt erstellen Sachverständige ein Gutachten.
Nach Ansicht der Innsbrucker Staatsanwaltschaft kommen als Unglücksursache nur ein technischer Fehler oder menschliches Versagen in Frage. Ein Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen liegt nach Angaben der österreichischen Flugsicherung nicht vor. Es gebe keine Vorschrift, die Transporthubschraubern verbiete, Seilbahnen zu überfliegen.
Nach Angaben eines Zeugen flog der Unglücks-Hubschrauber sehr dicht über das Seil der Bergbahn. »Er ist schon den ganzen Morgen knapp über das Seil hinweggeflogen«, sagte der Karlsruher Skitrainer Marcel Knoch.
Unterdessen ermittelt auch die deutsche Justiz. Die Staatsanwaltschaft München II führe zentral die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gegen Unbekannt, sagte gestern der Leitende Oberstaatsanwalt Rüdiger Hödl.

Artikel vom 08.09.2005