Brandenburg/Havel (dpa). Der Kauf von Grundstücken durch die DDR zum Bau des Grenzstreifens in den 60er Jahren war nach Ansicht des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht sittenwidrig. Darum bestehe auch kein Recht der Alteigentümer auf Rückgabe, entschied das Gericht in Brandenburg/Havel gestern und wies eine Klage als unbegründet ab. Az 5 U 78/03