Göttingen (dpa). Im Bundesgebiet geborene Kinder haben Anspruch auf deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit drei Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Göttingen der Klage dreier Kinder statt gegeben. Die Stadt Göttingen hatte deren Staatsbürgerschaft aberkannt, als die Asylberechtigung der aus dem Kosovo stammenden Väter widerrufen wurde. Az: 4 A 10/05