Berlin (dpa). Der Blumenservice Fleurop steht wegen wettbewerbswidriger Geschäftspraktiken in der Kritik. In einem Urteil vom 25. August untersagte das Berliner Kammergericht dem deutschen Marktführer, auf Blumenhändler Druck auszuüben. Geklagt hatte der Konkurrent Euroflorist mit der Begründung, Fleurop bevorzuge bei der Vergabe von Aufträgen Floristen, die ausschließlich mit Fleurop zusammenarbeiten. Auch das Bundeskartellamt prüft, ob Fleurop kleine Blumenhändler unter Druck gesetzt hat.