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STADT VERSMOLD33775 Versmold, den 7. 9. 2005
Der Bürgermeister
Wahlbekanntmachung
1.
Am 18. September 2005 findet die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2.
Die Stadt Versmold, die zum Wahlkreis 132 - Gütersloh gehört, ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 15. 8. 2005 bis 28. 8. 2005 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem jede/r Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Abgrenzung der Wahlbezirke kann bis zum Ende der Wahl auch im Rathaus Versmold, Münsterstr. 16, Zimmer Nr. 116, eingesehen werden.
3.
Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wähler/innen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jede/r Wähler/in hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
1.
für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
2.
für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler/die Wählerin gibt
seine/ihre Erststimme in der Weise ab,
dass er/sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine/ihre Zweitstimme in der Weise,
dass er/sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von dem Wähler/der Wählerin in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5.
Wähler/innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a)
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b)
durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der zuständigen Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6.
Die für die Stadt Versmold gebildeten zwei Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 8.00 Uhr im Rathaus Versmold, Münsterstraße 16, kleiner Sitzungssaal und Zimmer Nr. 127, zusammen.
7.
Jede/r Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
gez. Klute

Artikel vom 09.09.2005