Gütersloh (WB/wow). Für Richter Reinhard Kollmeyer steht fest: »Das war kein Unfall, sondern ein Verbrechen.« Ein 17-jähriger Jugendlicher aus Gütersloh, der sich vor der Jugendstrafkammer des Landgerichtes Bielefeld wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge zu verantworten hatte, muss für vier Jahre in den Jugendstrafvollzug. Er hatte im April nach einem heftigen Streit einen Drucker (39) in Gütersloh mit einem kräftigen Faustschlag zu Boden gestreckt. Das Opfer war so unglücklich auf den Hinterkopf gefallen, dass es später an den Folgen eines Schädelhirntraumas verstarb. Der 17-Jährige war in der Vergangenheit schon häufiger wegen seines aggressiven Verhaltens aufgefallen. Zuvor hatte er ein Mädchen (14) zu Boden geworfen und mehrere Personen beleidigt. Als »deutliches Signal des Gerichtes an den Angeklagten« bewertete Rechtsanwältin Gabriele Martens aus Rheda-Wiedenbrück das Urteil. Sie vertritt die Hinterbliebenen des Opfers.