Berlin (dpa). Die Regelungen zur Werbung für Schönheitsoperationen im neuen Arzneimittelgesetz gelten vom 1. April 2006 an. Mit der Novelle soll die Werbung für Implantate, Fettabsaugung oder ähnliche Operationen eingeschränkt werden. Irreführende Werbung sei dann verboten. Das ist der Fall, wenn Behandlungen nicht so wirksam wie beschrieben sind oder fälschlich der Eindruck erweckt wird, eine Operation werde ein Erfolg.