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Hafturlaub zu neuen Straftaten genutzt

Mörder stellt im Bielefelder Süden kleinen Kindern nach

Bielefeld (uko). Ein rechtskräftig verurteilter Mörder steht im Verdacht, im Bielefelder Süden kleine Jungen und Jugendliche sexuell mißbraucht zu haben. Staatsanwältin Ruth Dringenberg-Enders hat mit ihrer Anklage zum Landgericht obendrein die Verhängung der Sicherungsverwahrung gegen den 45-Jährigen beantragt.

Joachim J. soll stets seine Freigänge und Urlaube in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne zu den Taten genutzt haben. Anfang 2004 war er hierhin aus der JVA Geldern (Niederrhein) verlegt worden. Stets soll er sich an Schulen, auf Sportplätzen, an Kindergärten oder in Parkanlagen aufgehalten haben, soll Kindern und Jugendlichen aufgelauert haben. In Bielefeld fand er seine jungen Opfer in Gadderbaum, in Sennestadt, in Senne und in Brackwede. Zudem reiste er nach Krefeld, Dortmund und nach Beckum, wo er ebenfalls Kinder und Jugendliche mißbrauchte.
Joachim J. soll immer Geld für die sexuellen Handlungen angeboten haben. Sofern die Jungen nicht auf seine Angebote eingingen, soll er sich vor seinen Opfern ausgezogen haben. In keinem Fall, so betont Ruth Dringenberg-Enders in ihrer Anklage, soll der Mann aggressiv geworden sein oder gar Gewalt angewendet haben.
Dennoch haben die Taten, die Joachim J. rundum gestanden haben soll, einen gravierenden Hintergrund. Schon Mitte der 80er Jahre trieb sich der Mann in der Stricher- und Homosexuellenszene in Köln herum. In einer depressiven Phase geriet er an einen Bekannten, mit dem er eine Nacht verbrachte. Am folgenden Morgen soll J. damals seinen Begleiter für seinen schlechten psychischen Zustand verantwortlich gemacht haben. Er würgte den Mann und erschlug ihn schließlich mit einem Aschenbecher.
Das Landgericht Köln verurteilte J. erst Jahre später wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Er hatte sich unter anderem ins Ausland abgesetzt. Erfolgreich waren die Mordermittlungen auch nur gewesen, weil J. in den Diebstahl eines Pkw verwickelt worden war und seine DNA-Spuren gesichert worden waren.
Die Verlegung in die Haftanstalt Bielefeld-Senne war auch schon in Vorbereitung der vorzeitigen Entlassung des Lebenslänglichen vorgenommen worden. Psychologen und Anstaltsleitung befürworteten schließlich die Vollzugslockerungen für Joachim J. - Sollte der Mann demnächst von der Jugendkammer des Landgerichts verurteilt werden, so droht ihm ein ganz langer Haftaufenthalt. Zunächst muß J. die lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen, dann die für die neuen Delikte drohende Strafe. Sollte das Gericht obendrein die Sicherungsverwahrung anordnen, dann würde er die nächsten Jahrzehnte hinter Gittern verbringen.

Artikel vom 06.09.2005