12.11.2005
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Bielefeld
Hochzeit: Im 17. Jahrhundert fühlte sich die Bielefelder Obrigkeit berufen, das Privatleben der Bürger weitgehend zu reglementieren. Das reichte von Kleidervorschriften über die Dauer des Verlöbnisses, Eheverträge, die Hochzeitsfeier selbst, bei der je nach Stand selbst die Zahl der Schüsseln und Gäste beschränkt wurde. Der Zeitpunkt des Kirchgangs war vorgeschrieben, ebenso die Zahl der Brautjungfern.
© WESTFALEN-BLATT Folge 604
Artikel vom 12.11.2005