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Ehemann muss
Brautgeld zahlen


Saarbrücken (dpa). Ein deutscher Ehemann aus dem Saarland muss seiner Ex-Frau islamischen Glaubens »Brautgeld« zahlen. Das berichtet die Zeitschrift »OLG-Report« unter Berufung auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken. Denn nach dem Richterspruch ist eine solche Zusage, obwohl sie auf islamischem Recht beruht, auch in Deutschland rechtlich verbindlich. Az.: 9 UF 33/04.

Artikel vom 05.09.2005