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Wahl-ABC
Was bedeutet »qualifizierte Mehrheit«? Und wie kommt es zu einer Kandidatur? In loser Folge finden sich Erläuterungen zu solchen und anderen Begriffen im Wahl-ABC.

V wie Verhältniswahl: Für die Bundestagswahl gilt seit 1953 das personalisierte Verhältniswahlrecht. Jede Partei erhält so viele Sitze, wie ihrem Anteil der Stimmen entsprechen. Bei einer Mehrheitswahl gewinnt dagegen derjenige Kandidat ein Mandat, der in seinem Wahlkreis die Mehrheit bekommt. Die Stimmen für seine Gegner verfallen. Ein solches System existiert zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien und den USA.
W wie Wahlkreise: Bei der Bundestagswahl 2002 wurden die Wahlkreise auf 299 reduziert, in denen je ein Direktkandidat für den Bundestag gewählt wird. Seit der Wiedervereinigung war Deutschland zunächst in 328 Wahlkreise unterteilt. Nach den Vorgaben des Bundeswahlgesetzes müssen die Wahlkreise von der Bevölkerungszahl her in etwa gleich groß sein und Ländergrenzen berücksichtigen. Weicht die Bevölkerungszahl um mehr als 25 Prozent vom Durchschnitt der Wahlkreise ab, muss ein Neuzuschnitt erfolgen. Für die Wahl 2005 wurden 38 Wahlkreise neu abgegrenzt. Dabei erhielt Bayern einen zusätzlichen Wahlkreis (45 statt 44 bei der Wahl 2002), Thüringen musste einen abgeben (9 statt 10).

Artikel vom 03.09.2005