Braunschweig (dpa). Ein einziger unaufgeklärter Tempoverstoß rechtfertigt eine Fahrtenbuchauflage für einen Autohalter. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Im fraglichen Fall war ein Auto 45 Stundenkilometer zu schnell. Der bisher als Raser nicht aufgefallene Halter hatte nicht geholfen, den Fahrer zu identifizieren. Jetzt muss er 15 Monate Fahrtenbuch führen. Az: 6 A 156/05