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Gericht verbietet
Kamera-Attrappe


Bonn (dpa). Private Überwachungskameras müssen abgebaut werden, wenn sich Anwohner gestört fühlen. Das hat das Landgericht Bonn entschieden. Dabei sei es unerheblich, ob die Kameras nur Attrappen zur Abwehr von Straftätern seien oder tatsächlich Aufnahmen von der Umgebung machten. Auch bei Attrappen stünden die Anwohner unter einem Überwachungsdruck, der als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nicht hingenommen werden müsse, entschieden die Richter. Az.: 8 S 139/04

Artikel vom 01.09.2005