Bielefeld (WB). Im Zivilprozess um die Schmerzensgeldansprüche des Bielefelder Lokführers Jürgen Gewandt vor dem Landgericht Bielefeld ist gestern die Frist für Stellungnahmen der Beteiligten zur Beweissicherung abgelaufen. Strafrechtlich war das Verfahren um den schweren Zugunfall vom 7. November 2002 zwischen Halle und Hesseln gegen Zahlung einer Geldbuße durch den Fahrer eines Schwertransportes eingestellt worden. Um seine Schmerzensgeldansprüche von 75 000 Euro durchsetzen zu können, muss der Lokführer des Triebzuges jetzt vor der Zivilkammer des Landgerichtes die Schuldfrage klären lassen. Gewandts Rechtsanwalt Jürgen Neumann-Domnick sieht nach der Beweisaufnahme mit den Aussagen mehrerer Zeugen die Sachlage allerdings eindeutig: An dem diesigen Morgen sei die Seitenbeleuchtung des Schwertransportes nicht eingeschaltet gewesen, außerdem hätten bereits vor dem Unfall vier Züge die spätere Unfallstelle passiert. Das hätte der Fahrer des Schwertransportes mitbekommen müssen, bevor er sich eigenmächtig auf den Weg zur Storck-Baustelle gemacht habe. Mit einem Urteil durch den vorsitzenden Richter Jörg von Halen rechnet Neumann-Domnick nicht vor Oktober. Offen ist auch noch, ob es erneut eine mündliche Verhandlung oder nur ein schriftliches Verfahren geben wird.