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Terror überraschte
Reiseveranstalter


Bergkamen (dpa). Im Prozess um Schmerzensgeld für ein Opfer des Terroranschlags von Djerba ist dem Reiseveranstalter nach vorläufiger Einschätzung des Oberlandesgerichts Celle kein Versäumnis nachzuweisen. »Es gab wohl keinen Anlass zur Warnung vor Anschlägen«, sagte gestern der Vorsitzende Richter. Der heute sechsjährige Adrian E. aus Bergkamen, der schwer verletzt worden war, klagt gegen die TUI-Tochter 1-2-Fly. El-Kaida-Terroristen hatten im April 2002 einen Tankwagen vor der Synagoge »La Ghriba« explodieren lassen und 22 Menschen getötet.

Artikel vom 31.08.2005