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Wahl-ABC
Was bedeutet »qualifizierte Mehrheit«? Und wie kommt es zu einer Kandidatur? In loser Folge finden sich Erläuterungen zu solchen und anderen Begriffen im Wahl-ABC.

N wie Nichtwähler: Seit drei Jahrzehnten geht es mit der Beteiligung an Bundestagswahlen tendenziell bergab. Die Rekordmarke lag 1972 bei 91,1 Prozent, 2002 waren es nur noch 79,1. Die so genannte Partei der Nichtwähler wuchs auf 12,85 Millionen. Bei der Wahl 2002 lag die Beteiligung in acht der 16 Länder unter 80 Prozent. In Ostdeutschland war das Wählerinteresse bei allen Abstimmungen seit der Wiedervereinigung deutlich geringer als im Westen.

O wie Ostdeutschland: Vor allem mit Erfolgen in Ostdeutschland will die in Linkspartei umbenannte PDS zusammen mit der Wahlalternative WASG als Fraktion in den Bundestag einziehen. Vor drei Jahren war die PDS an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Sie zog deshalb lediglich mit zwei Abgeordneten in den Bundestag, die ihre Wahlkreise direkt gewonnen hatten. Die PDS kam im Jahr 2002 im Osten auf einen Zweistimmenanteil von 16,9 Prozent.

P wie Parteien: Parteien müssen in der Bundesrepublik Deutschland nicht offiziell zugelassen werden. Allerdings prüft der Bundeswahlleiter vor der Teilnahme einer Partei an der Bundestagswahl, ob sie eine Struktur besitzt, die auf die Ernsthaftigkeit ihrer Ziele schließen lässt. Acht Parteien, die im Bundestag oder mit mindestens fünf Abgeordneten in einem Landtag vertreten sind, können ohne Prüfung zur Wahl antreten.

Q wie qualifizierte Mehrheit: Um eine neue Bundesregierung zu bilden, bedarf es einer qualifizierten Mehrheit im Bundestag. Die einfache Mehrheit reicht dazu in der Regel nicht aus. Um die absolute Mehrheit zu erreichen, muss wahrscheinlich auch nach dieser Wahl eine Koalition aus mindestens zwei Parteien gebildet werden.

R wie Recht: Jeder Deutsche, der 18 Jahre alt ist und mindestens seit drei Monaten in Deutschland wohnt, kann nach dem Grundgesetz bei der Bundestagswahl seine Stimme abgeben. Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Menschen, die unter Betreuung stehen, aufgrund eines Strafurteils in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen wurden oder denen das Wahlrecht aberkannt worden ist. Bis zum Jahr 1972 durfte in der Bundesrepublik Deutschland erst von dem 21. Lebensjahr an gewählt werden. Das Frauenwahlrecht ist eine Errungenschaft der November-Revolution von 1918.

Artikel vom 30.08.2005