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DRK klärt Blutspender auf

Gericht fordert umfassende Information über Risiken

Hagen (WB/ca). Wer beim Deutschen Rote Kreuz (DRK) Blut spendet, muss jetzt jedes Mal per Unterschrift bestätigen, über mögliche Risiken umfassend aufgeklärt worden zu sein. Das erklärte gestern Friedrich-Ernst Düppe, Sprecher des Blutspendedienstes West in Hagen.
Friedrich-Ernst Düppe

Der Blutspendedienst West umfasst Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. 1,1 Millionen Spender stehen in der Kartei, 900 000 Blutkonserven sind im vergangenen Jahr gewonnen worden - die meisten in NRW.
Mit der noch umfassenderen Aufklärung seiner Spender reagiert das DRK auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Zweibrücken. Die Richter hatten einem Polizisten 15 000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadensersatz zugesprochen, nachdem dieser bei einer Blutspende (nicht beim DRK) verletzt worden war. Die Arzthelferin hatte offenbar mit der Nadel einen Hautnerv verletzt. Der Polizist klagte anschließend über ein Taubheitsgefühl und ist derzeit nicht mehr uneingeschränkt dienstfähig.
»Eine solche Komplikation ist extrem selten«, erklärte Düppe gestern. Der Blutspendedienst West habe die Akten zu den drei Millionen Blutspenden der vergangenen drei Jahre ausgewertet, ohne auf einen entsprechenden Fall gestoßen zu sein. »Trotzdem ziehen wir unsere Konsequenzen aus dem Urteil.«
Die Richter hatten erklärt, dass gerade bei einer Blutspende, die ja dem Spender keinen Vorteil bringe, sondern der Allgemeinheit diene, besonders hohe Anforderungen an die Aufklärung über mögliche Risiken zu stellen sind. Dies sei im Fall des Polizisten nicht geschehen. Einem Blutspender müssten etwaige Komplikationen »besonders deutlich vor Augen geführt werden.« Der bloße Hinweis auf eine Nervenverletzung reiche nicht aus, die Folgen der Schädigung müssten erläutert werden.
Friedrich-Ernst Düppe: »Unsere Blutspender erhalten jetzt jedesmal ein Faltblatt zu möglichen Risiken und haben natürlich die Möglichkeit, mit einem Arzt zu sprechen.«
Das Urteil aus Zweibrücken ist noch nicht rechtskräftig.

Artikel vom 30.08.2005