Karlsruhe (dpa). Die Finanztransfers von westdeutschen auf ostdeutsche Krankenkassen in Milliardenhöhe sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage Hessens, Baden-Württembergs und Bayerns gegen den Risikostrukturausgleich ab. Die zehn Jahre alte Regelung, mit der die unterschiedliche Finanzkraft der gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden soll, diene dem sozialen Ausgleich und sei mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung in Artikel drei Grundgesetz vereinbar. Az.: 2 BvF 2/01