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Gericht weist
Strahlen-Klagen ab


Bonn (dpa). Im Musterprozess um Strahlenschäden durch Radargeräte bei Bundeswehr-Angehörigen sind zwei von insgesamt fünf Klägern abgewiesen worden. Der Bund habe bis 1975 nicht gewusst, wie gefährlich die Strahlen gewesen seien, die von den Radargeräten ausgingen, befand gestern das Bonner Landgericht. Deswegen könne dem Bund auch kein Vorsatz nachgewiesen werden. Bei dem vor einem Jahr begonnenen Verfahren geht es darum, eine Mitschuld des Bundes umfassend zu klären. Die ehemaligen Bundeswehr-Angehörigen hatten in den 60er und 70er Jahren an den Radargeräten gearbeitet und waren später an Krebs erkrankt.

Artikel vom 30.08.2005