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Bewährung
für Buchhalter


Gütersloh (WB/wow). Wegen angeblicher Arbeitsüberlastung hat ein 49-jähriger Buchhaltungsleiter eines Gütersloher Autohauses zwei Jahre lang Falschbuchungen und Veränderungen an Kontoauszügen vorgenommen. Am Freitag hat ihn das Amtsgericht Gütersloh wegen Untreue und Urkundenfälschung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte, der 30 Jahre in dem Autohaus beschäftigt war, gab zu, Außenstände in Höhe von 493 681 Euro einfach um- und weggebucht zu haben. Andere Konten stellte er glatt und verschönigte die finanzielle Situation. »Ich war der Sache nicht mehr gewachsen«, sagte der Gütersloher. Der Inhaber des Autohauses ist sich sicher, dass sein früherer Mitarbeiter in die eigene Tasche gewirtschaftet hat. Das war aber nicht Gegenstand der Anklage.

Artikel vom 27.08.2005