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Spur führt ins Ausland

Deutsche Schlachtarbeiter illegal in die Schweiz vermittelt?

Von Ernst-Wilhelm Pape
Lübbecke (WB). Im neuen Schwarzarbeiter-Skandal in der Fleischbranche ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld auch gegen einen 55 Jahre alten Amtstierarzt des Kreises Minden-Lübbecke. Der Veterinär ist für den Westfleisch-Schlachthof in Lübbecke zuständig.

Bei einer Razzia am vergangenen Mittwoch waren an 20 Orten in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen 40 Schlachthöfe, Büros und Wohnungen durchsucht worden. Auch bei dem betroffenen Amtstierarzt in Minden wurde durchsucht. Während der Razzia waren fünf Verdächtige, (ein Türke, drei Deutsche und eine Frau aus Dänemark), verhaftet worden. Ihnen werden Steuerhinterziehung, Betrug, Bildung einer kriminellen Vereinigung, Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen und Verstoß gegen das Ausländergesetz vorgeworfen. Der Hauptbeschuldigte, der 38 Jahre alte Türke Erol D., soll über ein Geflecht von 20 Firmen, unter anderem der Carne-Holding, mehr als 500 Arbeiter an das Unternehmen Westfleisch vermittelt haben. Deutsche Arbeiter seien mit Schwarzgeld bezahlt worden, für ausländische Arbeiter, wie Rumänen, seien Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse erschlichen worden. Der Hauptsitz der Carne-Holding befindet sich in Lübbecke, unweit des Westfleisch-Schlachthofes.
Die Ermittlungen richteten sich gegen mindestens 15 Beschuldigte, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann. Gegen den Amtstierarzt des Kreises Minden-Lübbecke werde wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Weitere Einzelheiten würden nicht bekanntgegeben.
Eine Sprecherin des Kreises Minden-Lübbecke teilte mit, dass der Veterinär nicht vom Dienst suspendiert worden sei. Tierärzte des Kreises Paderborn sind in den Fall nicht verwickelt. Auch in Paderborn war der Westfleisch-Schlachthof durchsucht worden.
Unterdessen gibt es Hinweise, dass der beschuldigte Türke in die Schweiz deutsche Arbeiter eingeschleust haben soll, die in einem Schlachthof in Bazenheid bei St. Gallen illegal arbeiten. Die Arbeiter würden als Aushilfskräfte auf 400 Euro-Basis abgerechnet, obwohl sie im Schlachthof Bazenheid als Vollzeitbeschäftigte eingesetzt seien. Aus den Hinweisen geht hervor, dass das Personal mit Hilfe eines Schweizer Anwalts eindeutig von Deutschland in die Schweiz vermittelt werde. Nach dem schweizerischen Bundesgesetz über Arbeitsvermittlung und Personalverleih ist der Personalverleih vom Ausland in die Schweiz verboten.

Artikel vom 27.08.2005