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Streit um Grundschuld

Sparen ja - aber nicht nötigen


»Ihre Zähne sind in Ordnung«, sagt der Arzt. »Aber ihr Zahnfleisch muss raus. . .«
So ungläubig, wie der Patient in diesem Bühnen-Sketch geschaut hat, wird auch jener Arbeitslose aus Minden auf den Brief gestarrt haben, den ihm das Sozialamt geschickt hatte: »Das Haus, in dem sie mit Ihrer Familie wohnen, ist nicht zu groß. Aber das Grundstück. . .«. heißt es sinngemäß in dem Schreiben.
Da der Mann mit seinem 68 Jahre alten Haus nicht einfach auf ein kleineres Areal umziehen kann, bleibt ihm nach der Logik der Stadt Minden nur der Verkauf seines gesamten Besitzes. Erst wenn er den Erlös aufgebraucht hat, soll er sich wieder melden, um nach Arbeitslosengeld II zu fragen. Kein Sketch, sondern Behördenalltag in Deutschland.
Unbestritten: Die Zeiten, in denen die öffentlichen Kassen freizügig Geld ausgeben konnten, sind lange vorbei. Und jeder Mitarbeiter im Sozialamt, der zweimal hinsieht, bevor er einen Euro auszahlt, tut dies nicht aus bösem Willen, sondern im Interesse aller Steuerzahler.
Der begrüßenswerte Wille zum Sparen geht allerdings zu weit, wenn einem Arbeitslosen ohne entsprechende gesetzliche Grundlage die Pistole nötigend auf die Brust gesetzt wird: »Kein Geld ohne Eintragung einer Sicherheit im Grundbuch.«
Gut, dass ein Richter in diesen Fall eingegriffen hat. Christian Althoff

Artikel vom 27.08.2005