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Arzneiverkauf
untersagt


Düsseldorf (Reuters). Drogeriemärkte dürfen einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Düsseldorf zufolge bis auf weiteres keine Arzneimittel verkaufen. Das Gericht untersagte der Drogeriekette dm vorerst, einen Bestell- und Abholservice für Medikamente zu unterhalten, wie die Richter gestern mitteilten.
Der Medikamenten-Vertrieb über dm sei kein Versandhandel, sondern die Abgabe von Waren an besonderen Abholstellen. Dies habe der Gesetzgeber mit der Zulassung des Versandhandels mit Arzneimitteln nicht beabsichtigt. Dm, die zweitgrößte deutsche Drogeriekette nach Schlecker, hatte im Juni 2004 in Kooperation mit der im niederländischen Venlo ansässigen Online-Apotheke »Europa Apotheek« zunächst an acht Standorten im Rheinland den Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel gestartet. Az: 13 B 426/05

Artikel vom 26.08.2005