Stralsund (dpa). Der Bundesvorsitzende der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, ist gestern wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Stralsund hielt es für erwiesen, dass Voigt mit einer Wahlkampfrede am 28. August 1998 in Greifswald zum Hass gegen etablierte Politiker aufgestachelt hat. Voigts Verteidigung kündigte nach dem Urteil an, in Revision zu gehen.